„Mit der Popularklage ist es jedem Menschen im Freistaat möglich, die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geltend zu machen. Und das machen wir nun gegen das 2. Modernisierungsgesetz Bayerns, das am 10. Dezember 2024 im Bayerischen Landtag von CSU, Freie Wähler sowie Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet worden und zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Unser Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit und Eigentum wird durch die Neu-Regelungen der Bayerischen Bauordnung und des Landes-Immissionsschutzgesetztes eingeschränkt“, sagt Christian Amende (39/Eggolsheim Kreis Forchheim), der Vorsitzende des 200-Mitglieder großen Vereins.
Innerhalb kurzer Zeit haben sich laut Amende 32 Bürgerinitiativen/Vereine aus 17 Kreisen der Klage angeschlossen, u.a. aus Altötting, Aschaffenburg, Bamberg, Eichstätt, Freising, Fürstenfeldbruck. Und: „Unser Verein bedankt sich für die gewaltige Unterstützung aus fast ganz Bayern. Das Thema Windräder-Bau und die damit oft verbundene Abholzung von vielen unersetzlichen Waldbäumen und Arten- und das in unserem einzigartigen Naturpark - hat bei Tausenden Unterstützern für ein gewaltiges Echo gesorgt, denn es betrifft uns alle in Bayern.“Die Klage richte sich vor allem gegen die Reglung des Artikels 6 Absatz 1, Seite 3 Nr.2 der Bayerischen Bauordnung und gegen die Regelung des Artikels 1, Absatz 1 S. 4 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes.
Diese Regelungen besagen zusammengefasst: Die 0,4-H-Abstandflächenregelung in Bayern für Windräder vom Grundstücknachbarn weg entfällt für Windkraftanlagen im Außenbereich.
Pressemitteilung
Beteiligte Bürgerinitiativen
Bayerischer Landtag Drucksache 19/4341
Verein für den Schutz des Naturparks Fränkische Schweiz e.V.
Popularklage gegen Neu-Regelungen der Bayerischen Bauordnung und des Immissionsschutzgesetzes in Bayern
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BI WHHW
Der Verein für den Schutz des Naturparks Fränkische Schweiz mit Sitz in Hiltpoltstein (Kreis Forchheim) hat am Montag, 10. Februar 2025, über den Rechtsanwalt Armin Brauns (Dießen / Ammersee) eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht. Grund ist der beabsichtigte Bau von Dutzenden Windrädern in dem seit 1968 geschützten und mit 2346 km² zweitgrößten Naturpark Bayerns. Unsere BI unterstützt diese Klage
