Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitag in einer Verhandlung die militärischen Belange bei der Planung von Windkraftstandorten hervorgehoben. Konkret ging es in München um Pläne für acht Windkraftanlagen, die im Hessenreuther Wald, zehn Kilometer nördlich des Übungsplatzes Grafenwöhr, entstehen sollten. Das Landratsamt Tirschenreuth hatte die Planung mit Verweis auf einen negativen Bescheid des zuständigen Amts der Bundeswehr abgelehnt. Begründet wurde der Bescheid mit der Gefährdung des Flugverkehrs auf dem Übungsplatz.
Kompletter Bericht: https://www.onetz.de/oberpfalz/erbendorf/oberpfaelzer-windkraftanlagen-haben-beim-verwaltungsgerichtshof-keine-chance-id4982722.html